Beitragsordnung
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr
Es wird ein Jahresbeitrag von allen Mitgliedern erhoben.
Der Jahresbeitrag für jedes Mitglied beträgt mindestens 60,00,- € pro Jahr.
Den zu zahlenden Beitrag geben die Mitglieder auf dem Aufnahmeformular an.
Der Jahresbeitrag ist jährlich am 1.September fällig
Bei neuen Mitgliedern wird der volle Jahresbeitrag mit der Bestätigung ihrer Aufnahme in den Verein fällig.
Der Mitgliedsbeitrag für die Partnerin/den Partner eines Vereinsmitgliedes mit 60,00,- € Jahresbeitrag beträgt mindestens 30,00,- € pro Jahr.
Scheidet eine Partnerin/ein Partner mit 60,00,- € Jahresbeitrag als Partnermitglied des Vereins aus, gilt der Jahresbeitrag von mind. 60.- € für das verbleibende Mitglied.
Diese Regelung gilt ab dem 1.1. 2019
Die Mitgliederversammlung hat diese Beitragsordnung
am 23.01. 2019 beschlossen.